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Rauchvergiftung erkennen: Gefahr nach einem Wohnungsbrand

Eine Rauchvergiftung kann lebensgefährlich sein, auch ohne sichtbare Verbrennungen. Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Husten oder Benommenheit nach einem Wohnungsbrand müssen ernst genommen werden. Atemnot, Brustschmerzen und Bewusstseinsstörungen verlangen sofortige Hilfe. In der Schweiz wird der Rettungsdienst unter 144 alarmiert, die Feuerwehr bei einem Brand unter 118. Die Gefahr endet nicht automatisch mit dem Verlassen des Gebäudes. Rauch kann die Atemwege schädigen und giftige Gase enthalten, deren Wirkung zunächst wenig auffällt. Manche Beschwerden entwickeln sich verzögert. Nach relevantem Rauchkontakt ist deshalb eine zeitnahe medizinische Beurteilung wichtig, selbst wenn die erste Erleichterung an der frischen Luft gross ist.

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Notruf in der Schweiz: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst gezielt erreichen

Bei einem Notfall in der Schweiz führt die passende Telefonnummer rasch zur zuständigen Stelle: 144 zur Sanität, 117 zur Polizei und 118 zur Feuerwehr. Bei Vergiftungen hilft 145, für die Luftrettung steht 1414 bereit. Die Nummer 112 verbindet mit der Alarmzentrale der Polizei und ermöglicht Hilfe auch dann, wenn die richtige Fachnummer nicht bekannt ist. Entscheidend sind die erkennbare Gefahr, ein möglichst genauer Standort und die Antworten auf die Fragen der Notrufzentrale. Eine fertige Diagnose oder eine lückenlose Schilderung ist vor dem Anruf nicht erforderlich. Wer den Unterschied zwischen Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr und Beratungsstellen kennt, kann auch unter Stress schneller handeln.

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Pflegeheime planen: Wie Wege und Rückzugsräume Lebensqualität schaffen

Ein Pflegeheim ist Wohnort, Arbeitsplatz, Begegnungsraum und geschütztes Umfeld zugleich. Seine Architektur entscheidet mit darüber, ob alltägliche Wege verständlich bleiben, ob ein Gespräch ungestört möglich ist und ob Bewohner zwischen Gemeinschaft und Rückzug wählen können. Gute Planung beginnt deshalb nicht beim dekorativen Innenausbau, sondern bei den Bewegungen und Bedürfnissen eines ganzen Tages. Kurze Distanzen allein ergeben noch kein gutes Haus. Ein Weg muss auffindbar, sicher, angenehm und mit einem erkennbaren Ziel verbunden sein. Ebenso braucht Rückzug mehr als ein eigenes Zimmer: Gefragt ist eine abgestufte Folge aus belebten, ruhigen und privaten Orten. Gerade bei eingeschränkter Mobilität, nachlassendem Seh- oder Hörvermögen und Demenz können Grundriss, Licht, Akustik und Möblierung vorhandene Fähigkeiten unterstützen oder unnötige Hürden schaffen.

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Sturzrisiko im Alter: Mehr als jede zweite Person ab 65 Jahren ist besonders gefährdet

Die meisten schweren Verletzungen im Alter sind auf Stürze zurückzuführen. Eine neue Befragung der BFU zeigt: Mehr als jede zweite Person ab 65 weist ein erhöhtes Sturzrisiko auf. Gleichzeitig bleibt ein grosses Präventionspotenzial ungenutzt – insbesondere beim Training von Kraft und Gleichgewicht sowie bei der sturzsicheren Gestaltung des Wohnraums. Jedes Jahr sterben in der Schweiz mehr als 1700 Menschen an den Folgen eines Sturzes. 95 % davon sind 65 Jahre alt oder älter. Hinzu kommen jährlich knapp 6500 Schwerverletzte. Daraus entstehen volkswirtschaftliche Kosten von rund 1,8 Milliarden Franken. Mit der alternden Bevölkerung wird die Zahl der schweren Sturzunfälle weiter steigen.

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